- Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer: Ihr Dokument wird von einem beeidigten Übersetzer, der bei einem Notar einen Eid für seine Fachkompetenz in einer bestimmten Sprache abgelegt hat, originalgetreu von der Ausgangssprache in die Zielsprache übersetzt. Der Übersetzer versieht den übersetzten Text mit Stempel und Unterschrift und erklärt damit rechtlich dessen Richtigkeit.
- Beglaubigung durch den Notar: Das vom beeidigten Übersetzer unterzeichnete Dokument wird zu dem Notar gebracht, bei dem der Übersetzer registriert ist. Der Notar bestätigt, dass die Unterschrift auf dem Dokument dem bei ihm registrierten beeidigten Übersetzer gehört, und beglaubigt das Dokument mit seinem Siegel. Mit diesem Akt erlangt die Übersetzung den Status einer "notariell beglaubigten Übersetzung" und wird bei offiziellen Behörden gültig.
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Persönliche und rechtliche Dokumente:
- Pässe, Personalausweise, Führerscheine
- Geburts- und Heiratsurkunden (Personenstandsregisterauszüge)
- Vollmachten und Einverständniserklärungen
- Gerichtsurteile, Scheidungsurteile
- Testamente und Erbscheine
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Bildungs- und akademische Dokumente:
- Diplome und Zeugnisse
- Studienbescheinigungen und Unterlagen für Anerkennungsverfahren
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Handels- und Unternehmensdokumente:
- Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträge
- Unterschriftenverzeichnisse, Tätigkeitsnachweise
- Handelsregisterauszüge
- Verträge, Händlervereinbarungen
- Patent- und Markenanmeldungsdokumente
